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Hausordnung für Eltern

Verhaltensvereinbarungen zwischen den Eltern und der VS Alma-Seidler-Weg 



1)   Pünktlichkeit

  • Der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Einlass in das Schulgebäude ist um 7.15 Uhr.
     
2)   Abholen
  • Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich zu den vereinbarten Schlusszeiten ab. Warten Sie auch bei Schlechtwetter vor dem Schultor.
     
3)   Selbstständigkeit des Kindes
  • Bitte begleiten Sie Ihr Kind nur bis zum Schultor.  
        Warten Sie am Ende des Unterrichts vor dem Schultor auf Ihr Kind.
  • Ausnahmen sind mit einer Lehrperson oder mit der Direktorin vereinbarte Gesprächstermine.
     
4)   Elternmitteilungen
  • Bitte kontrollieren Sie täglich die SchoolFox-Nachrichten bzw. die Mitteilungsmappe Ihres Kindes.
 
5)   Sprechzeiten
  • Sprechzeiten sind mit der Lehrperson via SchoolFox zu vereinbaren.
 
6)   Fernbleiben vom Unterricht
  • Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie dies am selben Tag vor Unterrichtsbeginn via SchoolFox melden. 
    Bei längerer oder häufiger Erkrankung benötigen wir eine Bestätigung des Arztes.
 
7)   Pflichten der Eltern
  • Auf einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes achten.
    (Urlaube bitte ausschließlich in der Ferienzeit) – nach 3 Tagen unentschuldigtem Fernbleiben muss seitens
    der Schule eine Strafanzeige wegen Schulpflichtverletzung beim Magistrat eingebracht werden.
  • Einhaltung von Terminvereinbarungen (Sprechtage, Elternabende,..)
  • Kontrolle der Schulsachen (Federpennal, Turnsachen, Schultasche,...)
  • Wertsachen zu Hause lassen; Handys/Smartwatches müssen abgedreht sein
  • Täglich eine gesunde Jause mitgeben!
  • Schicken Sie Ihr Kind in sauberer und angemessener Kleidung und mit geputzten Zähnen in die Schule!
  • Ausreichender Schlaf ist für Kinder wichtig!
     
8)   Ausflüge, Veranstaltungen
  • Pünktliche Bezahlung der Beiträge
  • rechtzeitiges Besorgen von Fahrscheinen
  • richtige Ausrüstung für Ausflüge ist notwendig (Regenschutz, Rucksack, Jause, feste Schuhe)
     

9)     Schulfremde Personen

Schulfremden Personen  ist der Aufenthalt im Schulgebäude verboten.
(Anmeldungen in der Kanzlei im 1. Stock)

Hausordnung für Kinder